Ultraschalltherapie


Die Ultraschalltherapie ist ein Teilbereich der Physikalischen Therapie. Der Frequenzbereich der Ultraschalltherapie liegt zwischen 0,1 und 3 MHz. Es werden Schallwellen erzeugt, die sich im angekoppelten Gewebe ausbreiten. Der Wirkmechanismus beruht auf thermischen (es entsteht Wärme), mechanischen Effekten (Vibrationseffekte/Mikromassage) sowie physiologischen komplexen Reaktionsprozessen.

Durchführung:

Die zu behandelnde Stelle wird mit einem Kontaktgel bedeckt, um die optimale Schallübertragung zu gewährleisten. Mit dem Schallkopf wird nun gleichmäßig und langsam über das zu behandelnde Areal gefahren.

Indikationen:

  • chronische Muskel- oder Sehnenschmerzen (z.B. Patellaspitzensyndrom,
  • ennis-/Golferellenbogen, Trochanterbursitis, Achillodynie)
  • Myalgien
  • Narben-/Gewebsverklebungen
  • Hämatome/Ödeme(Schwellungen)
  • Kontrakturen
  • Arthrosen

Variationen:

Subaquale Beschallung (unter Wasser) bei schwer zugänglichen Körperteilen (z.B. die Finger), Phonophorese (Einbringen eines Medikamentes, z. B. Voltarengel durch die Haut mittels Ultraschallwellen) oder die Simultantherapie (gleichzeitige Anwendung von Reizstrom und Ultraschall).

Kontraindikationen:

  • Strahlentherapeutisch vorbehandelte Patienten
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Gefäßerkrankungen
  • akute fiebrige/entzündliche Erkrankungen
  • Tumore/Metastasen
  • Endoprothesen
  • Herzschrittmacher
  • Hautläsionen
  • Wachstumsfugen

Die Kosten der Ultraschalltherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.