Stoßwelle


Seit über 30 Jahren wird die Stoßwellentherapie zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt. In den letzten 20 Jahren hat sich die Stoßwellentherapie auch in der Orthopädie als effektives Behandlungsmittel von Kalkschultern und knochennahen Weichteilschmerzen durchgesetzt.

Bei der Stoßwellentherapie werden hochenergetische Schallwellen erzeugt, die auf einen Punkt zielgerichtet (fokussiert) werden. Die Impulse werden wellenartig fortgeleitet und erreichen eine optimale Tiefenwirkung. Dies führt zu Stoffwechselstimulierungen (schnellerer Abtransport von Entzündungsmarkern, Akivierung von Selbstheilungskräften) und zu einer schmerzstillenden Wirkung (die Reizleitung im Nerv wird vorübergehend gehemmt, dadurch werden die schmerzbedingten Verspannungen aufgelöst und das Schmerzgedächtnis gelöscht), Gewebeeinschlüsse wie ein Kalkdepot am Schultergelenk werden zerstört.

Indikation zur fokussierten Stoßwellentherapie

  • Kalkschulter (Tendinitis calcarea)
  • Fersensporn, chronisches Schmerzsyndrom der Ferse
  • Chronische Reizung der Achillessehne (Achillodynie)
  • Belastungsschmerz an der Kniescheibe (Patellaspitzensyndrom)
  • Tennisellbogen
  • Golferellbogen
  • Tibiakantensyndrom
  • proximale Tractus-iliotibialis-Scheuersyndrom (äußere Hüfte)
  • Knochenbruchheilungsstörungen
  • Akute und chronische Schmerzen (z. B. an Rücken, Schulter oder Nacken oder durch dauerhaft verkürzte Muskeln)
  • Adduktorenreizungen (z. B. Fußballerleiste)
  • Sehnenansatzentzündungen

Therapieablauf

Bei der Therapie liegt oder sitzt der Patient. Der Schallkopf wird mit seinem Fokus auf das Areal der schmerzhaften Störung gesetzt. Es werden 2000-3000 Schallimpulse mit einer Frequenz von 4-10 Herz (Impuls pro Sekunde) abgegeben. Jede Behandlung dauert ca. 10 Minuten. Es sind ca. 3 Sitzungen im Abstand von einer Woche erforderlich.

70 bis 80 Prozent der Patienten sprechen gut bis sehr gut auf die Stoßwellentherapie an. Diese Ergebnisse konnten durch Studien und Nachuntersuchungen wissenschaftlich bewiesen werden. Die Stoßwellentherapie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlungskosten müssen deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden. Für privatärztlich versicherte Patienten ist die Kostenübernahme in der Regel kein Problem, wir geben in diesen Fällen entsprechendes Informationsmaterial zur vorherigen Kostenübernahmeerklärung der Versicherung mit.